Keine Pflegegeldsteuer

■ Finanzministerium weist anderslautende Meldungen zurück

Bonn (AFP) – Diejenigen, die einen Verwandten pflegen und dafür Geld aus der Pflegeversicherung erhalten, müssen nicht befürchten, auf diese Einnahmen Steuern zahlen zu müssen. Berichte, wonach das Entgelt für die Pflege von Familienangehörigen generell steuerpflichtig sein soll, wies auch der Bundesarbeitsminister zurück. Auch eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte, grundsätzlich seien die Leistungen aus der Pflegeversicherung steuerfrei. Steuerpflicht gelte für gewerbliche Pflegekräfte und für seltene Einzelfälle, in denen innerhalb einer Familie ein Arbeitsverhältnis begründet werde.

Das Geld für die häusliche Pflege von bis zu 1.300 Mark im Monat wird von April an bezahlt. Die in Essen erscheinende NRZ hatte berichtet, das nordrhein- westfälische Finanzministerium betrachte die Vergütung der Pflege von Familienangehörigen als steuerpflichtige Einnahme. Dabei berufe sich das Ministerium auf „die gültige Rechtslage im Bund“. Dagegen sagte Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU), Bundesbürger, die sich um ihre pflegebedürftigen Verwandten kümmerten und dafür im Rahmen der Pflegeversicherung Geld erhielten, müßten diese Einnahmen „selbstverständlich nicht versteuern“. Die Pflege innerhalb einer Familie sei kein Arbeitsverhältnis, sondern Nächstenliebe. „Und diese wird nicht versteuert. Alles andere ist absoluter Schwachsinn.“

Ein anderer Fall liege bei einer gewerblichen Kraft vor, für die die Pflege eine berufliche Leistung sei. Dabei müsse Lohnsteuer gezahlt werden. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Heinz Schleußer (SPD) meinte in einem Interview, wenn es steuerrechtliche Probleme beim Entgelt von Pflegeleistungen gebe, müßten diese bis zum 1. April gelöst werden. Die Leistungen in der häuslichen Pflege werden nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen gestaffelt. Das Pflegegeld beträgt monatlich für erheblich Pflegebedürftige 400 Mark, für Schwerpflegebedürftige 800 Mark und für Schwerstpflegebedürftige 1.300 Mark. Als Sachleistungen zur Pflege können monatlich zwischen 750 und 3.750 Mark beigesteuert werden.