■ Zu weit weg
: Im Ausland versichert?

Kassel (AP) – Wer für eine deutsche Firma auf Dauer in einem anderen EU-Staat arbeitet, steht nicht unter dem Schutz der deutschen Unfallversicherung. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gilt dann das Sozialversicherungssystem des Staates, in dem ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. (Az: BSG 2 RU 37/93)