Querliegende Ackerfurchen

München (taz) – Denn wo die Gängelung am stärksten, da wächst das Subversive auch. Diese Dialektik bekommen gegenwärtig die Privatflieger im bayerischen Jensenwang (Landkreis Fürstenfeldbruck) zu spüren. Die Gegner des dortigen Flughafens, denen der ständige Lärm startender und landender Maschinen zunehmend auf die Nerven gegangen war, hatten kurzentschlossen den Kartoffelacker hinter dem Rollfeld aufgekauft. Anschließend pflügten sie diesen um, eben um Kartoffeln anzubauen, zogen dabei die Furchen aber quer zur Start- und Landebahn. Dies rief nun das Landratsamt auf den Plan, das darin ein „Luftfahrthindernis“ entdeckte: es bestehe Gefahr für eventuell zu früh aufsetzende Flugzeuge. Die querliegenden Ackerfurchen wurden von Amts wegen eingeebnet.

Dagegen klagte nun die „Bürgervereinigung Fluglärm“ vor dem Verwaltungsgericht München. Oberlandesanwalt Peter Samberger hat Klageabweisung beantragt. Es seien keine fachlichen Gründe zu sehen, die eine Ausrichtung der Furchen quer zur Startbahn zwingend nötig erscheinen ließen. Samberger kann sich „des Eindrucks nicht erwehren, daß die Kläger den streitgegenständlichen Sachverhalt rechtsmißbräuchlich herbeigeführt“ haben. Eine Entscheidung über die Zulassung der Klage steht noch aus.

Inzwischen haben die Fluggegner ihren Acker neu bestellt. Unter strenger Beachtung des Verbotes querliegender Furchen pflügten sie die Scholle diesmal diagonal zur Flugbahn.

Franz Josef Strauß, verblichener Ahn- und Schutzherr bayerischer Privatfliegerei, wird sich im Grabe umdrehen. Colin Goldner