Gerichtsgebäude unter Denkmalschutz

Als hervorragendes Beispiel städtebaulicher Leitvorstellungen der fünfziger Jahre ist das ehemalige Verwaltungsgerichtsgebäude in der Hardenbergstraße unter Denkmalschutz gestellt worden. Der winkelförmig angelegte Bau war 1957/58 nach Plänen der Architekten Georg Forstmann und Bruno Grimmeck als erstes Gerichtsgebäude der Nachkriegszeit errichtet worden.ADN