Daten im Saugrüssel des BKA

■ Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten warnt vor „Multimedia“

„Die Datenautobahn braucht Verkehrsregeln“ – mit diesen Worten leitete Dr. Stefan Walz die Pressekonferenz der 49. Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten ein, die gestern nach zwei Tagen in Bremen zuende ging.

„Deutschlands Datenschützer mißtrauen der unkritischen Euphorie für Multimedia“, mit der „die Persönlichkeitsrechte der Millionen von Nutzern kommerziellen Interessen geopfert werden“ könnten, sagte der Bremer Landesbauftragte für den Datenschutz und Konferenzvorsitzende Walz. Damit NutzerInnen beim Teleshopping oder Pay-TV keine „Datenspur“ hinterlassen, seien anonyme Zugriffs- und Zahlverfahren anzubieten. Die Herstellung von „Benutzerprofilen“ solle bundesweit untersagt werden.

Gleichermaßen sprachen sich die KonferenzteilnehmerInnen dafür aus, daß Radio und Fernsehen auch zukünftig nichts im Gerichtssaal zu suchen haben. Der Simpson-Prozeß habe gezeigt, wohin die Präsenz von Funk und Fernsehen bei der Verhandlung führe. Die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten könnten beeinträchtigt, Aussagen kommerzialisiert und damit verfälscht werden. „Keine Medienshow zu Lasten der Wahrheitsfindung“, lautet das eindeutige Votum der DatenschützerInnen.

Einschneidende Änderungen fordern sie zu dem derzeit im Bundesrat beratenen Entwurf für ein Gesetz über das Bundeskriminalamt. „Die Verantwortung der Länderpolizeien für –ihre' Daten und die Kontrollbefugnisse der Datenschutzbeauftragten der Länder dürfen nicht durch eine Zentralisierung der Informationsverarbeitung beim BKA unterlaufen werden.“

Um zu verhindern, daß der große Lauschangriff durch die Hintertür eingeführt wird, müsse die verdeckte Datenerhebung aus Wohnungen eindeutig auf den Schutz gefährdeter Ermittler beschränkt bleiben. Aus diesem Grunde wollen sich die Datenschutzbeauftragten auch der Klage eines Hamburger Juristen gegen das Verbrechensbekämpfungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen, womit die vom BVG geforderte Stellungnahme der DatenschützerInnen eindeutig ausfällt. Es verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis, wenn alle Auslandsgespräche nach dem „Saugrüsselverfahren“ abgehört werden, sobald bestimmte Schlüsselwörter fallen, die mit organisierter Kriminalität in Zusammenhang gebracht werden.

Vor Bewegungsprofilen warnten die DatenschützerInnen bei der Einführung von Straßenbenutzungsgebühren. Es müsse verhindert werden, daß Dateien darüber Auskunft geben, wer sich wann und wo mit welchem Auto aufgehalten hat. Außerdem forderten sie die Begrenzung des Zugriffs von örtlichen Geschäfststellen auf die Daten von Versicherten bei überregionalen Krankenkassen. Ob es was nützt, bleibt abzuwarten: Bei der 48. Konferenz hatten die DatenschützerInnen noch davor gewarnt, die persönlichen Daten auf den Chipkarten der Krankenkassen um die von Diagnosen und Therapien zu erweitern. Stefan Walz: „Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt, die Chipkarte ist eindeutig der Einstieg zur Gesundheitskarte.“

Dora Hartmann