Im Zweifel gegen Omar

■ Berufung im Mordprozeß des marokkanischen Gärtners abgelehnt

Paris (taz) – Omar Raddad bleibt im Gefängnis – der umstrittene Mordprozeß gegen den marokkanischen Gärtner verlief nach den Regeln der Rechtskunst. Das entschied am Donnerstag abend der Pariser Kassationsgerichtshof. Die Verteidiger von Raddad hatten unter anderem bemängelt, daß die Anklageschrift nicht ins Arabische übersetzt wurde und daß der Fragenkatalog, anhand dessen die Geschworenen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden sollten, bereits ausdrücklich von der Schuld des Angeklagten ausging.

„Sehr enttäuscht, nicht nur wegen Omar, der unschuldig ist, sondern auch wegen der französischen Justiz“, zeigte sich nach Bekanntwerden des Entscheids einer von ihnen, Jacques Vergès.

Raddad war wenige Stunden nach dem Mord an der Millionärin Ghislaine Marchal im Juni 1991 verhaftet worden – weil neben der Toten der mit Blut an die Wand geschriebene Satz gefunden wurde: „Omar m'a tuer“ – Omar hat mich getöten. Der Gärnter beteuert bis heute seine Unschuld, es gibt weder Beweise noch Zeugen gegen ihn, und andere Spuren als die seinige wurden gar nicht erst verfolgt. Das umstrittene Urteil: 18 Jahre Haft.

Das Raddad-Verfahren hatte eine Debatte über die französischen Schwurgerichte ausgelöst, bei der neun Geschworene und drei Berufsrichter gemeinsam das Urteil fällen. Nach Ansicht von Anwälten können die weniger eingeweihten Geschworenen leicht beeinflußt werden, was auch im Fall Raddad geschehen sein soll. Die letzte Möglichkeit für Raddad ist jetzt eine Wiederaufnahme seines Verfahrens – eine lange und wenig erfolgversprechende Prozedur. Seine Verteidiger kündigten an, daß sie diesen Weg gehen wollen. Dorothea Hahn