■ Asylrecht
: Unbefristete Bleibe

Bonn (dpa) – Flüchtlinge, die trotz eines abgelehnten Asylantrags seit Jahren in Deutschland bleiben durften, sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig ein unbefristetes Bleiberecht bekommen. Die Länderkammer stimmte gestern Gesetzentwürfen zu, die eine Regelung sogenannter „Altfälle“ zum Ziel haben. Darin ist vorgesehen, daß Flüchtlinge nach acht Jahren legalem Aufenthalt aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsbefugnis bekommen sollen, sofern sie für ihren Lebensunterhalt sorgen können.