■ Dienstreisen
: Steuerlich absetzen

Bonn (AP) – Die Verpflegungspauschale bei eintägigen Dienstreisen soll künftig entfallen. Dies sieht der Entwurf des Jahressteuergesetzes 1996 des Bundesfinanzministeriums vor. Wie der parlamentarische Staatssekretär Faltlhauser gestern mitteilte, soll jedoch pauschal 50 Mark für Verpflegung pro Tag von der Steuer absetzen können, wer auf Dienstreise mehrere Tage weiter als 20 Kilometer von Wohnung und normalem Arbeitsplatz entfernt tätig ist.