Große und kleine Hechte

■ Angst der Berufsfischer: Ökologen wollen mit Gesetz Raubfische schützen

Berlins 40.000 Angler und die gut 40 Berufsfischer würden sie an liebsten in die Reuse stecken – die Umweltverbände. BUND, Grüne Liga, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und der Naturschutzbund wollen in Berliner Gewässern Raubfische wie etwa Hechte vor Angelhaken und Fischernetzen schützen. Denn weil vor allem Raubfische gefangen und meistens verzehrt werden, würde der Bestand an Weißfisch überdurchschnittlich zunehmen und das ökologische Unterwassergleichgewicht gestört werden. Vertreter dieser Verbände forderten gestern bei einer Anhörung im Umweltausschuß, daß Raubfische durch das Fischereigesetz, das das Abgeordnetenhaus im April beschließen will, ein Recht auf Schonung erhalten müssen.

Die Ökologen fordern auch ein grundsätzliches Jagd- und Hegeverbot auf Gewässern, deren Fläche kleiner als zwei Hektar ist. Angeln und Fischen würde hier sowohl Fischfauna wie Wasservögel übermäßig beeinträchtigen und so zu ihrer Gefährdung und sogar zur Ausrottung beitragen.

Die vom Umweltausschuß ebenfalls angehörten Vertreter des Anglerverbandes, des Verbandes der Sportfischer, Fischerinnungen sowie -genossenschaften hielten dagegen: Sie seien mit ihrer Pflege und Hege auf dem Wasser die eigentlichen Umweltschützer. Unter ihnen gingen die Meinungen allerdings auseinander, ob die Berufsfischer bereits auf die „Rote Liste“ gesetzt werden müssen, falls der vorliegende Entwurf des Fischerreigesetzes verabschiedet wird, der einen Schutz von Raubfischen gar nicht vorsieht. Die Angler waren vor allem daran interessiert, daß der gesetzlich festgelegte Jahrespreis für einen Angelschein von 40 Mark und die einmalige Bearbeitungsgebühr von 53 Mark heruntergesetzt wird. Die Preise lägen bundesweit an der Spitze.

Die Umweltverwaltung zeigte sich nicht geneigt, auf die Forderung der Umweltverbände einzugehen. Da Weißfisch zum Verzehr kaum geeignet und deshalb unverkäuflich sei, müßten die Berufsfischer deren natürlichen Feinde fangen und feilbieten. Auch das Wettfischen brauche im neuen Gesetz nicht verboten werden, da diese besonders merkwürdige Form der Nahrungsmittel-Beschaffung schon durch andere Gesetze untersagt sei.

Mit dem Fischerei- und einem Fischereischein-Gesetz sollen ein in Ostberlin geltendes Gesetz aus DDR-Zeiten und in Westberlin ein preußisches Gesetz aus dem Jahr 1916 ersetzt werden. Dirk Wildt