Brutaler Zeitungsverkauf

■ Angstatmosphäre im PKK-Prozeß

Die Täter treten zumeist in Gruppen auf, und oft reiche auch schon das Wort PKK, um die Opfer einzuschüchtern, will die Staatsanwaltschaft über das Vorgehen der PKK wissen.

Wie sich die im November 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans neben Spenden und Schutzgelderpressung auch über den Verkauf von Publikationen finanziert, beschäftigte gestern das Landgericht.

Verurteilt wurde ein 32jähriger Kurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Aktivitäten für die PKK zu achtzehn Monaten Haft. Remzi B. gehörte zu einer Gruppe von sechs Kurden, die im August letzten Jahres in der Kreuzberger Gaststätte „Amselnest“ Zeitschriften der ebenfalls verbotenen PKK-Unterorganisation „Nationale Befreiungsfront Kurdistans“ (ERNK) verkaufen wollte. Als sich der Gastwirt weigerte, eine Zeitschrift zu kaufen, setzte ihn der unbekannt gebliebene Wortführer der Gruppe mit einer Ohrfeige unter Druck. Als der Gastwirt ein Messer zückte, stach ihm der Angeklagte mit einem Springmesser in den Rücken. Remzi B. bestritt sämtliche Anklagepunkte.

Im Laufe des Prozesses waren mehrere Zeugen umgekippt. Einige wollten aus Angst vor Repressalien ihre Aussagen bei der Polizei zurücknehmen. Auch der geschädigte Gastwirt war nach Ansicht des Gerichts nicht gewillt, an der Aufklärung der Tat mitzuwirken. Er hatte angegeben, nicht zu wissen, aus welchem Grund es zu der Auseinandersetzung gekommen war. Die Richterin sprach von einem „Milieu, das wegen der augenblicklichen Geschehnisse zu einer Angstatmosphäre für die Zeugen“ führt. Barbara Bollwahn