■ Gastkommentar
: Nordstaat kein Vorteil

Nachdem sich nun die Wissenschaft (Herr von Arnim) und einzelne Parteipolitiker (Herr Diepgen, Herr Eylmann, Herr Teufel, alle CDU; Herr Schulz B 90/ Die Grünen) über die vermeintlichen Vorteile von größeren Einheiten ausgelassen haben, ist es an der Zeit, Argumente für einen funktionierenden Föderalismus in Erinnerung zu rufen. Gegen die „Nordstaat-Idee“ gibt es politische, statistische und finanzwirtschaftliche Grüne:

1. Die Argumente der Zentralisten zur Stärkung des deutschen Föderalismus sind schon erstaunlich, angesichts der Tatsache, daß andere Staaten, wie z. B. die USA oder die Schweiz, die dem Föderalismus nicht weniger verpflichtet sind als die Bundesrepublik Deutschland, andere Sorgen haben als die Zusammenlegung ihrer Staaten bzw. Kantone. Bei beiden Ländern ist die Zahl der Gliederstaaten deutlich höher als die Zahl der 16 Bundesländer (USA: 50; Schweiz: 26). Beide Male sind die Unterschiede in den Bevölkerungszahlen der Gliedstaaten erheblich größer als bei uns (Wyoming: 471.000 Einwohner; Kalifornien: 28,2 Millionen Einwohner; Verhältnis: 1: 60 / Kanton Appenzell Innerrhoden: 13.500 Einwohner; Kanton Zürich: 1,14 Millionen Einwohner; Verhältnis: 1:87 / Bremen: 670.000 Einwohner; NRW: 16,5 Millionen Einwohner; Verhältnis 1:25). In beiden Fällen ist auch die absolute Bevölkerungszahl einiger Gliedstaaten wesentlich kleiner als diejenige Bremens.

2. Eine Kosten–Nutzen–Analyse erfordert die Einbeziehung aller, nicht nur einiger ökonomischer Aspekte. Landläufig herrscht die Vorstellung, je größer das zu verwaltende Gebiet sei, desto geringer seien die Kosten der politischen Führung und der Verwaltung insgesamt. Mit Blick auf die Kosten territorial veränderter Länder können ökonomische Überlegungen und Erfahrungen weiterhelfen. Es gibt zahllose Belege dafür, daß große Administrationen keineswegs geringere Kosten verursachen und erst recht nicht bürgerfreundlicher arbeiten als kleine und daß Zusammenlegungen nicht zu Kosteneinsparungen, sondern zu überproportionalen Kostensteigerungen geführt haben.

Diesen Zusammenhang belegt das Brechtsche Gesetz. Wenn das Argument der Größe zutreffend wäre, müßte ja eigentlich NRW das blühendste Bundesland sein. Realität ist aber, daß auch NRW 1994 Mittel aus dem Länderfinanzausgleich erhielt (144 Millionen Mark), ebenso Bundesmittel für die Kohlesubventionierung.

Im übrigen kann eine Kooperation unter den norddeutschen Staaten erfolgreicher sein als eine zentralistische Verwaltung, ganz zu schweigen davon, daß einem Nordstaat Milliarden weniger aus dem Länderfinanzausgleich zufließen würden. Außerdem kann das politische Gewicht von vier Ländern für den Norden mehr bewirken als ein Gesamtetat.

Peter Braun,

Mitglied des Vorstandes der FDP-Bürgerschaftsfraktion