Jüdische Eigentümer erhalten Grundstücke

Von den Nationalsozialisten enteignete jüdische Alteigentümer erhalten ihre Grundstücke zurück. Mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage der BRD gegen den Rückübertragungsbescheid des Landes Berlin für das Mauergrundstück am Checkpoint Charlie abgewiesen. Allerdings müssen die in den USA lebenden Erben „Ablösebeträge“ als Ausgleich dafür zahlen, daß sie nunmehr ein von Hypotheken freies Grundstück zurückerhielten.ADN