Feiern verboten

An den Osterfeiertagen kann zur Kasse gebeten werden, wer seine freien Tage nicht nur zum Eiersuchen, sondern auch zum ausgelassenen Feiern nutzt. Darauf hat die Bezirksregierung Lüneburg hingewiesen. Das sogenannte Niedersächsische Feiertagsgesetz schreibe allen Veranstaltern vor, auf die Bedeutung der Karwoche Rücksicht zu nehmen. Von Gründonnerstag bis einschließlich Ostersonnabend sind danach etwa öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

Besonders heilig ist den Gesetzeshütern der Karfreitag. „Keine Modenschauen, musikalischen Darbietungen, Preis-Skate, Preis-Kegeln, Vereinsversammlungen und Tanzveranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieben“, schreiben die Paragraphen vor. dpa