Das billigste Parlament ist gar keins

■ SPD will tatsächliche Verkleinerung des Parlaments und riskiert Ärger mit CDU

Die SPD-Fraktion setzt sich ein halbes Jahr vor der Wahl des Abgeordnetenhauses am 22. Oktober für eine wirksame Verkleinerung des Berliner Parlaments ein. Wie der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Hans-Georg Lorenz, gestern mitteilte, will die SPD die Berechnungsgrundlage für Überhangs- und Ausgleichsmandate ändern lassen. So könnte die Zahl der Abgeordneten bereits in der kommenden Legislaturperiode auf mindestens 150 bis 160 Mitglieder begrenzt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen signalisierte laut SPD ihre Zustimmung für den Vorstoß. Bei der CDU stieß die Initiative indes auf Ablehnung. Der Pressesprecher der Fraktion, Markus Kauffmann, erinnerte daran, daß bereits im vergangenen Sommer eine Verkleinerung beschlossen worden ist. Der seinerzeit gemeinsam mit der SPD vereinbarte und von der CDU unterstützte Modus würde zu einer „drastischen Verkleinerung“ des Parlaments führen. Von derzeit 241 werde die Zahl der Abgeordneten um ein Fünftel auf etwa 200 reduziert. Der neuerliche Vorstoß der SPD, die Mindestzahl der künftigen Abgeordneten ein halbes Jahr vor der Wahl auf 150 zu begrenzen, lehnte Kauffmann strikt ab. Es sei eine willkürliche Zahl, die in der Berliner Verfassung keine Grundlage habe. „Warum überhaupt noch ein Parlament?“ fragte der Fraktionssprecher und antwortete voller Ironie gleich selbst: „Das billigste Parlament ist gar keins.“

Der Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Peter Stadtmüller, kündigte dagegen an: „Wir werden die Änderung des Wahlgesetzes notfalls auch ohne die CDU anstreben.“ Er berief sich auf den Landeswahlleiter Günther Appel. Dieser habe nach der letzten Bundestagswahl nachgewiesen, daß für die Abgeordnetenhauswahl eine enorme Zahl von Überhangs- und Ausgleichsmandaten drohe und das Ziel einer deutlichen Verkleinerung des Parlaments nicht erreicht werden könne. Der Landeswahlleiter bestätigte gestern, daß es nur einer – wie von der SPD vorgeschlagenen – einfachen rechtlichen Regelung bedarf, die Größe des Parlaments auf 150 Sitze zu begrenzen. Zwei Drittel der Abgeordneten müssen einer solchen Änderung allerdings zustimmen. Peter Lerch