Keine Bestrafung für Todesschüsse

Für die Tötung eines farbigen Tankstellenräubers soll der Polizist und Todesschütze nicht bestraft werden. Der Zivilbeamte habe eine Polizistin schützen wollen, als er am vergangenen Donnerstag in Berlin den 26jährigen Afrikaner durch einen Schuß in den Rücken tötete. Dieses Untersuchungsergebnis teilte gestern die Justizverwaltung mit. Der Tankstellenräuber habe mit einer Schreckschußpistole auf die Beamtin gezielt, als die Polizisten auf ihn zustürmten, sagte Justizsprecher Thiel. Aus Zeugenaussagen und der Rekonstruktion der Tat gehe hervor, daß kein Fehlverhalten des Beamten vorliege.dpa