Schulamt vor Gericht

■ Urteil 10. Mai / Verfassungsgericht: Prozeß hat „grundsätzliche Bedeutung“

Eine gerichtliche Entscheidung über das umstrittene Landesschulamt wird am 10. Mai erfolgen. Das kündigte der Berliner Verfassungsgerichtshof gestern nach vierstündiger Anhörung an. In der Klage von 18 Bezirken gegen den Senat und das Abgeordnetenhaus geht es um die Frage, ob ein zentrales Schulamt Kompetenzen der Bezirke beschneidet und damit verfassungswidrig ist.

Das Amt war am 1. Februar eingerichtet worden. Es ist für die Schulaufsicht zuständig und Dienstbehörde aller Lehrkräfte. Nach Meinung des Vorsitzenden Richters, Klaus Finkelnburg, habe der Rechtsstreit eine grundsätzliche Bedeutung für Berlin.

Rechtsanwalt Dr. Rainer Geulen, der die Bezirke vertritt, betonte gestern in der Verhandlung das Verfassungsrecht der Bezirke auf Selbständigkeit. Mit dem Landesschulamt würden sie die Zuständigkeit über die Zuteilung von Lehrern an die zentrale Behörde abgeben. Damit seien Rechte der Bezirke verletzt. Falls das Gericht das Amt bestätige, befürchtet Geulen, könnten den Bezirken auf allen Gebieten Kompetenzen weggenommen werden.

Für den Senat betonte der Justitiar Henning Lemmer, daß mit der Situation in Berlin nach der Wiedervereinigung neue Strukturen geschaffen werden müßten. Das Gesetz sei nichts weiter als eine neue Form von Organisation. Lemmers Aussage, den Bezirken werde nichts genommen, rief bei den anwesenden Bezirksbürgermeistern, Stadträten und Rechtsamtsleitern nur Heiterkeit hervor.

Im vergangenen Sommer hatte das Thema Landesschulamt zu einem Krach in der Großen Koalition geführt. Auf drei Parteitagen sprach sich die SPD gegen ein Landesschulamt aus – doch die Abgeordnetenhausfraktion der Partei setzte sich durch. Rafael Pilsczek