Skinhead-Prozeß ohne Öffentlichkeit

Wegen eines besonders grausamen Mordes müssen sich seit gestern vier Skinheads vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die 21. Große Strafkammer schloß die Öffentlichkeit nach Verlesen der Anklageschrift aus. Dieser Beschluß wurde mit Schutz des Opfers, einer 32jährigen Frau und der Angeklagten begründet. Die Anklage lautet auf Mord zur Verdeckung von Straftaten, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung.ADN