■ Urteil/Umzug
: Sperre nicht erlaubt

Mainz (dpa) – Der Umzug zu ihrem Verlobten kann für eine Arbeitnehmerin ein wichtiger Kündigungsgrund sein. Deshalb darf es dann bei der Zahlung von Arbeitslosengeld keine Sperrzeit geben. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ: L 1 Ar 64/94).