Den Allerbesten nur das Allerbeste

■ Innenminister Kanther (CDU) will Streber im öffentlichen Dienst mit Posten und Prämien belohnen / Kriterien, nach denen Leistung bemessen werden soll, verheimlicht der Minister allerdings

Bonn (taz) – Streben soll sich wieder lohnen. Nach diesem Motto soll das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst nach dem Willen des Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) gestärkt werden. Die Eckpunkte seiner Reform des öffentlichen Dienstrechts stellte Kanther gestern in Bonn vor.

So sollen die Gehälter nicht wie bisher automatisch alle zwei Jahre steigen, sondern leistungsorientiert erhöht werden. Bei geringer Leistung würde der Aufstieg demnach gehemmt, während bei besonders guten Leistungen der Sprung auf die nächste Gehaltsstufe erleichtert würde. Kriterien, an denen die Leistung der Beschäftigten zu messen sei, nannte Kanther jedoch nicht. Außerdem sollen sich die Zeiträume zwischen den Gehaltsstufen mit zunehmendem Alter verlängern. Das Endgehalt würde demzufolge später als bisher erreicht.

Neben der Besoldung soll auch die Vergabe von Führungspositionen stärker an die Leistung gekoppelt werden. Einen Vorgesetztenposten bekommt man nach dem Entwurf erst einmal „auf Bewährung“. Eine Erprobungsphase von zwei Jahren soll die Gewißheit bringen, daß die Ausgewählten auch geeignet sind. Spitzenpositionen auf Zeit soll es aber nicht geben: „Wenn jemand auf sechs Jahre befristet Ministerialdirektor war und es dann nicht mehr sein soll, kann er nicht zurück auf den früheren Posten, weil der längst wieder besetzt ist.“ Hier taucht der Verdacht auf, daß die Erprobungsphase nicht nur Leistung überprüfen, sondern Geld sparen soll. Schließlich müßte das frühere Amt für den Fall der Nichtbewährung auf dem neuen Posten zwei Jahre lang freigehalten werden.

Erschwert werden soll der Zugang zur vorzeitigen Pensionierung. Besonders die Erhöhung der Altersgrenze von 62 auf 63 Jahre für die Inanspruchnahme des vorgezogenen Ruhestands wird vom Beamtenbund kritisiert. Dieser Vorschlag ist aber nur eine Maßnahme in einem ganzen Paket mit dem Etikett „Verminderung der Frühpensionierungen“. Weiterer wichtiger Punkt darin ist die genauere Prüfung von Vorruhestandsanträgen, in die sich auch die oberste Dienstbehörde einschalten kann. Außerdem sollen Vergünstigungen gestrichen werden und BeamtInnen, die in bestimmten Bereichen dienstunfähig sind, in andere Laufbahnen versetzt werden können. Mit diesen Maßnahmen will der Minister den hohen Versorgungskosten der nächsten Jahre begegnen. Das System der Altersversorgung von BeamtInnen stellte er aber nicht in Frage: „Bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes zahlt der Arbeitgeber Staat monatlich, bei den Beamten schlagartig von der Pensionierung an. Das kommt im Ergebnis aufs gleiche raus!“

Einen detaillierten Bericht zur Versorgungslage erwartet der Bundesinnenminister Kanther gegen Jahresende. Einen Termin für einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf nannte er nicht. Kirstin Hausen