■ Solingen-Prozeß
: Alkohol im Blut

Düsseldorf (dpa) – Einer der mutmaßlichen Solingen-Brandstifter war zur Tatzeit möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig. Diese Ansicht vertrat ein Rechtsmediziner am Mittwoch vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Seinen Berechnungen zufolge betrug der Blutalkoholgehalt von Christian R. zur Tatzeit zwischen 1,6 und knapp 2,6 Promille. Der 18jährige soll gemeinsam mit den drei anderen Beschuldigten ein Haus in der Solinger Innenstadt angezündet haben.