Einspeisegesetz nach Karlsruhe

■ betr.: „Laut zetern und klein beige ben“, taz vom 27. 3. 95

In der taz berichtet Frau Kreutzmann über das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Arndt zur Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes. Danach wehre sich die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke VDEW e. V. gegen eine Veröffentlichung des Gutachtens – angeblich weil Prof. Arndt von einer Klage abrate.

Beides ist falsch. Das Gutachten ist bereits in der Zeitschrift Recht der Energiewirtschaft (Heft 2/95, S. 41 ff.) veröffentlicht und dort für jedermann nachzulesen.

Prof. Arndt rät der VDEW auch nicht von einer Klage ab. Er zeigt zwei Handlungsalternativen auf: „Nicht handeln, sondern abwarten“ oder „Wehret den Anfängen“. Letztere Alternative läßt Frau Kreutzmann unter den Tisch fallen, obwohl der Gutachter deutlich zu diesem Weg tendiert. Tatsächlich hat sich die Stromwirtschaft für diese zweite Alternative entschieden: Das Stromeinspeisungsgesetz soll auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts gebracht werden. Joachim Grawe, Hauptge-

schäftsführer der VDEW,

Frankfurt am Main