Wenn die PKK klingelt

■ Spendengelderpresser verurteilt

In einem Prozeß um Spendengeld-Erpressungen für die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) hat die Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts gestern einen Kurden zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dem 34jährigen Angeklagten wurden versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung, Bedrohung sowie Tätigwerden für die verbotene Partei zur Last gelegt.

Nach Überzeugung der Richter hat der PKK-Anhänger im Mai 1994 von einem Landsmann zur Unterstützung der Partei 5.000 Mark verlangt. Als sich der 33jährige weigerte zu zahlen, so die Vorsitzende Richterin, sei er zu einem Parkplatz verschleppt und vom Angeklagten und dessen Komplizen verprügelt worden. Ihm sei von beiden der Paß abgenommen worden. Schließlich sei der Mann unter Todesdrohungen aufgefordert worden, nicht die Polizei einzuschalten.

Die Strafkammer sah es ferner als erwiesen an, daß der Angeklagte als Chauffeur diente, während seine Gesinnungsgenossen in der Motzstraße einen Mann mit dem Baseballschläger krankenhausreif schlugen. In diesem Fall sei es ebenfalls um Spendengeld- Erpressung gegangen, begründete die Richterin den Schuldspruch. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, aber erklärt, daß er für die Belange des kurdischen Volkes kämpfe.

Strafmildernd würdigten die Richter die aus Sicht des Angeklagten idealistischen Hintergründe der Taten. Ihm wurde auch zugute gehalten, daß er in der Türkei, wo er selbst eine Partei gegründet hatte, „böse Erlebnisse“ hatte. Nach Angaben seines Anwalts sei er wegen seiner Aktivitäten in Haft genommen und gefoltert worden. In Berlin soll er sich der PKK angeschlossen haben. dpa