■ Grob fahrlässig
: Daten gegen Bares

Es bleibt ein Rätsel, wie eine Wirtschaftsauskunftei jahrelang mit teilweise illegalen Methoden privaten Daten hinterherschnüffeln und sie weitergeben konnte, ohne aufzufliegen. Gab es wirklich keine Indizien und Hinweise, daß die jetzt in die Schlagzeilen geratene Firma sich unlauterer Methoden bediente? Die Firma überprüfen können hätte der zuständige Innensenator nur, wenn sich Betroffene beschwert hätten.

Der Datenschutz ist eben nur so gut wie seine Kontrollmöglichkeiten. Es mag sinnvoll sein, die Kompetenzen des Datenschutzbeauftragen nicht nur auf die öffentliche Verwaltung, sondern auch auf die Privatwirtschaft zu erstrecken. Darüber hinaus müssen die Datenschützer aber auch in die Lage versetzt werden, effektive Kontrollen durchzuführen. Selbst dann dürften sie Firmen, die mit Undercover-Methoden arbeiten, allerdings kaum auf die Schliche kommen. Auch die verschärften europäischen Datenschutzrichtlinien lassen nur begrenzt hoffen. Denn Informationen über die privaten finanziellen Verhältnisse, um die es den Auftraggebern der Wirtschaftsauskunftei vor allem ging, werden durch diese Richtlinien nicht besser geschützt. Solange es eine Nachfrage nach solchen Daten gibt, wird es Firmen geben, die sie beschaffen.

Die Hoffnungen auf eine strengere Regelungen sind auch insofern trügerisch, als offensichtlich nicht einmal die bestehenden Vorschriften und Regelungen eingehalten werden. Wenn Mitarbeiter von Behörden, Banken und Polizeidienststellen telefonische Auskünfte erteilt haben, die sie gar nicht oder nur nach einer Überprüfung des Anrufers hätten herausgeben dürfen, dann haben sie nicht nur leichtgläubig, sondern grob fahrlässig gehandelt.

Auch die Auftraggeber der Wirtschaftsauskunftei müssen sich fragen lassen, ob sie nicht zumindest geahnt haben, daß die von ihnen gewünschten Daten nur mit unlauteren Mitteln zu besorgen waren. Vor allem dem Versandhandel machen die Folgen einer anonymisierten Dienstleistungsgesellschaft zu schaffen. Wenn sie selbst das Prinzip Ware gegen Bargeld außer Kraft setzen, um den Umsatz zu steigern, müssen sie die Schattenseiten des Teleshoppings selbst tragen. Schließlich könnten sie die Ware ja erst liefern, wenn der Betrag eingegangen ist, anstatt ihr Risiko durch dubiose Informationsbeschaffer zu mindern. Dorothee Winden