Haftbefehl aufgehoben: Vogel jetzt ganz frei

■ Gericht sieht keine Fluchtgefahr

Berlin (dpa) — Das Berliner Landgericht hat gestern einen Haftbefehl gegen den ehemaligen DDR-Unterhändler Wolfgang Vogel überraschend aufgehoben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Claus-Peter Wulff. In dem Haftbefehl waren Vogel, der seit November 1994 vor Gericht steht, Meineid und Untreue zur Last gelegt worden.

Die Strafkammer sieht nach Angaben von Wulff keine Fluchtgefahr, da er zu seinem seit November laufenden Verfahren immer erschienen sei. Trotz des Haftbefehls war Vogel in der Vergangenheit auf freiem Fuß, weil er eine Kaution von 1,5 Millionen Mark hinterlegt hatte. Diese muß ihm nun zurückgezahlt werden.

In dem laufenden Verfahren wird Vogel neben dem Vorwurf des Meineids und der Untreue auch Erpressung von ausreisewilligen DDR-Bürgern zur Last gelegt. Das Gericht habe, so Wulff, davon gesprochen, daß es im Hinblick auf zehn der insgesamt 20 angeklagten Fälle eine Verurteilung für unwahrscheinlich halte. In vier Fällen steht eine Beweisaufnahme - unter anderem die Aussage der mutmaßlich Geschädigten - noch aus.

Im Hinblick auf den Vorwurf des Meineids und der Untreue bestätigte das Gericht laut Wulff, daß es einen dringenden Tatverdacht gebe. Dem ehemaligen Rechtsanwalt wird zur Last gelegt, 1993 vor dem Berliner Kammergericht fälschlicherweise einen im Mai 1989 notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück eigenhändig beurkundet zu haben. Gegen Vogel liegt jetzt nur noch ein Haftbefehl vor. Darin wird ihm Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zur Last gelegt. In diesem Fall ist noch kein Prozeß eröffnet worden.