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: Lizenz für DSF

München (Reuter) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut die Lizenz für das Deutsche Sportfernsehen (DSF) außer Kraft gesetzt. Mit dem am Montag veröffentlichten Entschluß vom 17. April widersprach der VGH einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Februar, in der dem DSF erlaubt worden war, weiterhin bundesweit zu senden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg war 1993 gegen die bundesweite Lizenzerteilung der Bayerischen Landesmedienanstalt vorgegangen, weil sie das DSF dem Einflußbereich von Leo Kirch zugeordnet und Konzentrationsbedenken geltend gemacht hatte. Vermutlich wird die BLM erneut Verfassungsbeschwerde einlegen. Bis zur endgültigen Klärung sendet das DSF weiter.