Salzrechte statt Castor

Der Gorlebener Salzstock bleibt Privatbesitz, Niedersachsen verweigert Enteignung des AKW-Gegners  ■ Von Jürgen Voges

Hannover (taz) – Der Landadelige und AKW-Gegner Andreas Graf von Bernstorff bleibt Eigentümer der Abbaurechte am Salzstock Gorleben. Die niedersächsische Landesregierung hat jetzt die vom Bundesamt für Strahlenschutz beantragte Enteignung des Grafen, die Aufhebung seiner Salzrechte, abgelehnt. Das Landeskabinett billigte gestern einen entsprechenden Ablehnungsbescheid des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld. „Nach dem Bundesberggesetz ist eine Enteignung zur Herstellung von Hohlräumen für ein Endlager nicht zulässig“, erläuterte gestern die Landesumweltministerin Monika Griefahn. Das Bundesberggesetz erlaube Enteignungen nur zur Rohstoffgewinnung oder für wissentschaftliche Forschungen. Eindeutig solle in Gorleben kein Salz abgebaut werden, sondern man wolle dort Hohlräume für strahlende Abfälle schaffen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz darf nunmehr die Südwesthälfte des Salzstocks, die dem Grafen Bernstorff gehört, nicht erkunden lassen. Damit lasse sich schon ein Einigungsnachweis des ohnehin nicht endlagertauglichen Salzstockes nicht mehr führen, sagte die Landesumweltministerin. Griefahn rechnet allerdings damit, daß das Bundesamt für Strahlenschutz jetzt vor dem Verwaltungsgericht auf Enteignung des Grafen klagen wird. Nach Angaben von Griefahn werden zur Zeit insgesamt fünf weitere Atomtransporte ins Gorlebener Zwischenlager vorbereitet, von denen aber schon rein zeitlich höchstens drei möglich seien. Geplant seien drei Transporte von Glaskokillen mit WAA- Abfällen aus Frankreich und jeweils ein Castor-Behälter aus den AKWs Biblis und Gundremmingen mit abgebrannten Brennelemenen.

Für alle diese Transporte fehlen bisher aber noch die Genehmigungsvoraussetzungen und Transportgenehmigungen.

„Wendländisches Landrecht“ angekündigt

Daneben steht immer noch die neue Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager aus, die auch die Einlagerung von WAA-Müll erlauben soll. Auch die abgebrannten Brennelemente aus Biblis und Gundremmingen sollen in Castor-Typen transportiert werden, deren Einlagerung erst die neue erweiterte Aufbewahrungsgenehmigung erlauben würde.

Umweltministerin Griefahn rechnet allerdings damit, daß diese seit langem angekündigte neue Genehmigung „in den nächsten Wochen“ erteilt wird. Das Land Niedersachsen habe inzwischen seine letzte Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, abgegeben. Darin fordert das Land, daß auch in Frankreich Beauftragte des Umweltministeriums jede einzelne Beladung eines Behälters kontrollieren dürfen. Frankreich hat offenbar inzwischen seine Vorbehalte gegen deutsche Kontrollbeamte auf französischem Boden aufgegeben.

Den Castor-Gegnern steht allerdings gegen die neue Genehmigung, auf deren Grundlage die nächsten Transporte erfolgen sollen, wiederum der Rechtsweg offen. Eine entsprechende Klage kündigten die Grünen gestern bereits an. Nach Auffassung der Vorsitzenden der BI Lüchow-Dannenberg werden sich gegen den nächsten Atomtransport nach Gorleben nicht wie letzte Woche 5.000, sondern diesmal 10.000 Menschen querstellen.

Die Ereignisse am Tag X hätten die Bevölkerung im Landkreis Lüchow-Dannenberg ungeheuer mobilisiert, die BI verzeichne einen starken Mitgliederzuwachs. Die wendländische Bäuerliche Notgemeinschaft hat Unterdessen den PolitkerInnen Angela Merkel, Gerhard Schröder und Gerhard Glogowski Landkreisverbot erteilt. Eine Übrtretung des Verbotes will die Notgemeinschaft mit einer phantasievollen Strafe „nach wendländischen Landrecht“ ahnden.