Einbürgerung erleichtert

■ Türkei will Nachteile für Ausgebürgerte abschaffen

Berlin (taz) – Die Türkei will im Ausland lebenden TürkInnen die Annahme der Staatsbürgerschaft ihres neuen Heimatlandes erleichtern. Der Innenausschuß des Parlaments billigte am Mittwoch in Ankara einen Gesetzentwurf, nach dem auf eigenen Wunsch Ausgebürgerte zwar als Ausländer gelten, aber damit keine Nachteile mehr in bezug auf ihre Rechte und ihr Vermögen in Kauf nehmen müssen. Innenminister Mantese erklärte, damit wolle man den Türken in Ländern wie Deutschland, Dänemark und Schweden, die eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben, mehr Rechte in der alten Heimat geben.

Interessenvertretungen türkischer Einwanderer in Deutschland fordern schon seit langem eine solche rechtliche Sicherstellung. Der Türkische Bund in Berlin begrüßte gestern das geplante Gesetz als „große Erleichterung“ für eine Einbürgerung in Deutschland. In den vergangenen Jahren hatte die Regierung in Ankara zwar etliche Hürden bei der Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft abgebaut. Dennoch muß der deutsche Paß bis heute mit einigen Nachteilen erkauft werden. So dürfen in Deutschland eingebürgerte TürkInnen innerhalb von türkischen Dörfern keine Immobilien erwerben. Der Grundbesitz außerhalb von Dörfern ist zwar erlaubt, unterliegt aber komplizierten Auflagen, die sich nach der Lage des Grundstückes richten.

Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft schließt zwar nicht vom türkischen Erbrecht aus. Liegt das ererbte Haus aber innerhalb eines Dorfes, dann fällt der Besitz an den türkischen Staat. Beim Erbe vom Kapitalvermögen gibt es für Ausländer in der Türkei keine Beschränkungen, allerdings darf nur ein bestimmter Betrag ins Ausland transferiert werden. Nicht zuletzt um diese Nachteile zu umgehen, bedienen sich viele bisher eines Tricks: Wenn sie Deutsche werden wollen, beantragen sie die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft, nehmen den deutschen Paß an und lassen sich dann wieder in ihrer alten Heimat einbürgern. ve