■ Abschiebung
: Altfälle bleiben

Wiesbaden (taz) – Im Vorgriff auf einen vom Land Hessen initiierten Gesetzantrag des Bundesrates zur Änderung des Ausländergesetzes hat das hessische Innenministerium gestern einen Abschiebestopp für langjährig in Hessen lebende „Asyl- und Vertriebenenbewerber“ erlassen. Wie Staatssekretär Heinz Fromm mitteilte, profitierten von dem Erlaß Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und Bewerber um einen Status nach Bundesvertriebenengesetz, die sich seit mindestens 8 Jahren oder seit 5 Jahren (mit mindestens einem minderjährigen Kind) in Deutschland legal aufhalten.