■ Abkommen
: Minderheitenschutz wird festgeschrieben

Bonn (taz) – Morgen unterzeichnet die Bundesregierung in Straßburg die vom Europarat beschlossene „Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten“.

Vertreter der dänischen Minderheit, der Sorben und Friesen begrüßten das Abkommen. „Sinti und Roma werden das erste Mal seit 600 Jahren anerkannt“, sagte Romani Rose vom Zentralrat der Sinti und Roma. „Auch wenn das Übereinkommen hinter der Erwartung zurückbleibt, beinhaltet die Rahmenkonvention für die Angehörigen nationaler Minderheiten das Recht auf Chancengleichheit und gleichen Schutz durch das Gesetz.“ Die Bundesrepublik verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Rahmenkonvention, die alteingesessenen Minderheiten zu schützen. Dies sei nach den Ereignissen der letzten Jahre mit neuen Ausgrenzungs- und Diskriminierungstendenzen äußerst wichtig. Der Europarat legt mit der Rahmenkonvention erstmalig den Schutz der Minderheiten völkerrechtlich verbindlich fest. Die Unterzeichner des Papiers verpflichten sich, den Minderheiten das Recht auf ihre eigene Kultur, Religion, Tradition und den Gebrauch ihrer Sprache sowohl im Privaten als auch im Umgang mit Behörden zu sichern. Dennoch hat die Rahmenkonvention deutliche Mängel: Der Begriff „nationale Minderheit“ wurde von den Verfassern nicht definiert, weil sich die beteiligten Staaten darüber nicht einigen konnten. Nun kann jeder Staat selbst bestimmen, wen er als nationale Minderheit unter den Schutz der Konvention stellt und wen nicht. Karin Nink