Fünf zu drei für das Landesschulamt

■ 18 Bezirke verlieren Klage: Zentrales Amt ist verfassungsgemäß / Kritik von Bündnis 90/Die Grünen, der Gewerkschaft und der Bezirke: Die von der Verfassung gewollte Dezentralisierung wird konterkariert

Das umstrittene Landesschulamt ist mit der Verfassung vereinbar. In einem gestern vom Berliner Verfassungsgericht verkündeten Urteil heißt es: Ein Landesschulamt „verletzt keine Rechte der Bezirke“. Alle acht Verfassungsrichter unter Vorsitz von Klaus Finkelnburg waren sich einig, daß aus rechtlicher Sicht nichts gegen eine durch die Hauptverwaltung geführte Schulaufsicht spricht. Am 1. Februar wurde das Amt gegründet und allen 23 Bezirken ihre Zuständigkeit per Gesetz entzogen. Mit jeweils fünf zu drei Stimmen hielt das Verfassungsgericht es ebenfalls für zulässig, daß das Landesamt die Hoheit über 33.000 Lehrer und Hilfskräfte erhalten hat. Zulässig sei auch, daß das Amt für berufsbildende Schulen, für drei Schulen mit sportlichem Schwerpunkt, für eine staatliche Ballettschule und eine Artistikschule direkt zuständig ist.

Eine zentrale Verwaltung für Schulaufsicht und Personal sei „nachvollziehbar und vertretbar“ von gesamtstädtischer Bedeutung, führte Finkelnburg in der Urteilsbegründung aus. Das Abgeordnetenhaus habe in dem Gesetz für ein Landesschulamt angeführt, daß das Zusammenwachsen der Stadt gefördert werde, Spareffekte angestrebt würden und die Fusion im Schulbereich mit Brandenburg vorbereitet werde. Eine wichtige Rolle für das Urteil spielte, daß die Bezirke keine selbständigen Gemeinden sind. Träger für die kommunale Selbstverwaltung sei die Einheitsgemeinde Berlin. In der Verfassung sei darüber hinaus festgelegt, daß „die Wahrnehmung der Aufgabe der Schulaufsicht der Hauptverwaltung obliegt“.

Gegen das Landesschulamt hatten 18 Bezirke geklagt. Sie meinten, das Amt verletze die verfassungsmäßig gewährleistete Selbständigkeit der Bezirke. Die bei der Urteilsverkündung anwesenden Bürgermeister und Stadträte, GEW-Chef Erhard Laube und die Bündnisgrünen bedauerten und kritisierten das Urteil. Kreuzbergs Bezirksbürgermeister Peter Strieder (SPD) meinte, die Verfassungsreform, mit der die Bezirke gestärkt werden sollen, werde konterkariert. Mit der Begründung einer gesamtstädtischen Bedeutung könnte den Bezirken auch die Zuständigkeit für die Umbenennung von Straßennamen entzogen werde. Ein Streit dort könnte schließlich der gesamten Stadt schaden, sagte Strieder.

Die Bündnisgrünen kündigten an, bei einem entsprechenden Wahlergebnis im Oktober das Amt „umgehend“ aufzulösen. Dafür wäre im Abgeordnetenhaus eine Zweidrittelmehrheit nötig. GEW-Vorsitzender Laube zeigte sich ebenfalls „enttäuscht“. Mit dem zentralen Amt seien Wege länger geworden, fielen Entscheidungen fern der Schule und gebe es nur noch einen Zuständigkeitswirrwarr. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Klaus Böger, begrüßte dagegen das Urteil. Für seine Fraktion sei schließlich wesentliches Kriterium für das Amt dessen Einklang mit der Verfassung gewesen. Dirk Wildt