Mietenbegrenzung für Sozialwohnungen

Der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses hat gestern eine Mietbegrenzung im sozialen Wohnungsbau beschlossen. Betroffen sind rund 22.000 Sozialwohnungen, bei denen zu Jahresbeginn die öffentlichen Fördermittel ausgelaufen und die Mieten daraufhin in sozial unverträgliche Höhen geschnellt waren. Der Senat stelle dafür zwölf Millionen Mark zur Verfügung. Nunmehr werden Mietsteigerungen auf maximal 1,50 Mark pro Quadratmeter beschränkt. Die Obergrenze der Nettokaltmiete wurde auf 10 Mark pro Quadratmeter festgelegt. Seit Jahresbeginn zuviel gezahlte Miete wird zurückerstattet.ADN