Mieterhöhungen im Mieterinteresse

■ Bausenator: Berlin stimmt neuem Ost-Mietensystem zu

Wenn im Juni in den neuen Bundesländern und Ostberlin das Vergleichsmietensystem eingeführt wird, darf nicht bei jeder Wohnung die Miete um ein Achtel erhöht werden. Nach einem entsprechenden Gesetzentwurf, den der Bundesrat Anfang Juni verabschieden will, müssen die jeweilige Ausstattung und der Zustand der Wohnung berücksichtigt werden.

So sind bei erheblichen Schäden an Dach, Fenstern, Außenwänden, Treppenhäusern und Installationen Mieterhöhungen „völlig ausgeschlossen“. Sind Wohnungen nicht an eine Zentralheizung angeschlossen oder fehlt ein Bad, darf die Miete nur um ein Zehntel erhöht werden. Das trifft in Ostberlin auf 310.000 von 630.000 Wohnungen zu. Nur in allen übrigen Fällen darf die Kaltmiete frühestens zwei Monate nach Ankündigung um ein Achtel erhöht werden. Eine weitere Mieterhöhung um fünf Prozent auf Grundlage der heute geltenden Kaltmiete ist dann wieder ab 1997 zulässig.

Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) bezeichnete gestern diesen zwischen Bundesregierung und Ost-Landesregierungen ausgehandelten Kompromiß als einen „Durchbruch zugunsten von Mieterinteressen“. Berlin werde deshalb dem Entwurf zur Einführung eines Vergleichsmietensystems am 2. Juni im Bundesrat zustimmen. Der Deutsche Mieterbund kritisierte dagegen, daß bei staatlich verordneten Modernisierungen die Miete um mehr als drei Mark pro Quadratmeter erhöht werden darf. Dirk Wildt