■ Ostmieten
: 15% Kappungsgrenze

Bonn (dpa) – Das neue Übergangsmietrecht für Ostdeutschland ab 1. Juli dieses Jahres ist jetzt entschieden. Danach sind Mieterhöhungen von höchstens 15 Prozent ab 1. August 1995 möglich. Nach heftigem Streit im Bundestagsbauausschuß wird außerdem das Wohngeld für ostdeutsche Mieter durch Freibeträge erhöht, das Sonderwohngeldrecht bis Ende 1996 verlängert. Auch für den Westen wird eine Wohngeldnovelle für 1996 angestrebt.