■ Keine Rente
: Für Deserteurswitwe

Kassel (dpa) – Das Bundessozialgericht lehnte gestern die Klage der Kinder eines 1943 getöteten Soldaten ab, die Witwenrente für ihre vor kurzem verstorbene Mutter seit 1953 erstreiten wollten. Der Soldat war als „Fahnenflüchtiger“ hingerichtet worden, weil er seinen Urlaub um zwei Tage überzogen hatte. Fahnenflüchtige und Deserteure werden nicht als Kriegsopfer anerkannt, erst ab 1988 werden Witwenrenten für hingerichtete Soldaten gezahlt. Als Trostpflaster verurteilte der Senat das Versorgungsamt zur Erstattung der Verfahrenskosten.