Freispruch im Montessori-Prozeß

■ Tumulte nach Urteil im Mißbrauchs-Prozeß

Münster (dpa) – Mit einem Freispruch des angeklagten Erziehers ist am Dienstag in Münster nach zweieinhalb Jahren der sogenannte Montessori-Prozeß um serienweisen sexuellen Mißbrauch von Kindergarten-Kindern zu Ende gegangen. Im überfüllten Verhandlungssaal des Landgerichts kam es nach dem Urteilsspruch zu tumultartigen Szenen, Zuhörer schüttelten den Kopf, brachen in Gelächter aus oder brachten ihr Mißfallen in Zwischenrufen zum Ausdruck. Zustimmende Gesten waren selten zu beobachten. Wie der Vorsitzende der ersten Großen Strafkammer erklärte, habe die Wahrheit bei der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden können. Nicht einmal Sachverständige hätten Licht ins Dunkel der Verstrickungen gebracht. Daher sei der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ anzuwenden gewesen. Der 36jährige Erzieher, der 26 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, soll aus der Staatskasse entschädigt werden. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung gegen das Urteil an. Das Gericht räumte ein, daß die Entscheidung für alle unbefriedigend sein müsse: für den Angeklagten, der nie wieder eine Anstellung in seinem Beruf finden werde, für die Kinder, die sich vielfach noch heute in Psychotherapien befänden, wie für die Eltern. 120 Verhandlungstage hätten aber nicht die zu einer Verurteilung notwendige Klarheit gebracht.

Dem Pädagogen war vorgeworfen worden, sich über einen Zeitraum von acht Jahren an mehr als 100, später (in 750 Tathandlungen) an über 50 und zuletzt an 26 Kindern vergangen zu haben.