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■ SitzblockadenProzeßlawine rollt

Mainz (dpa) – In Rheinland- Pfalz ist der erste Strafbefehl wegen Teilnahme an einer Sitzblockade aufgehoben worden. Wie das Justizministerium jetzt bestätigte, nahm das Amtsgericht Kaiserslautern einen Strafbefehl des Amtsgerichts Pirmasens von 1988 gegen eine Verurteilte zurück und sprach die Frau frei. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Freigesprochenen seien der Landeskasse auferlegt worden.

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