Mehr Recht für Computerdeals

■ Notarkammer will elektronische Verträge gesetzlich regeln

Berlin (AP/taz) – Vertragsabschlüsse per Computer sollen gesetzlich geregelt werden. Das hat gestern die Bundesnotarkammer auf dem Weltkongreß der Notare in Berlin erklärt. Die Organisation forderte, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Prozeßrecht müßten so ergänzt werden, daß elektronische Verträge dieselbe Anerkennung und denselben Schutz fänden wie schriftliche Urkunden.

Immer häufiger würden Geschäfte unter Einsatz elektronischer Medien abgeschlossen. Dies verändere das Rechtsleben, das bislang auf der „Urkunde“, das heißt auf dem schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Papierdokument, fußt. Vertragsabschlüsse per Computer brächten aber erhebliche Gefahren mit sich, so die Notare: Dort können nachträglich problemlos, und ohne Spuren zu hinterlassen, Verfälschungen vorgenommen, Texte gelöscht oder ersetzt werden. Fälscher und Hacker bedienen sich üblicherweise der Computer- und Faxkennung Dritter.

Die Notare schlugen Schutzmechanismen vor: Danach soll jeder Absender mit einer Chipkarte und einem geheimen Kennungschlüssel das Dokument versiegeln. Mit einem weiteren Kennschlüssel werde das Dokument beim Empfänger überprüft. Wenn diese Prüfung eine Veränderung ergibt, soll das Dokument juristisch nicht verwertbar sein. Ferner schlagen die Notare vor, eine dritte Person als Vertrauensinstanz einzusetzen, die die Zuordnung der Chipkarte bezeugt.