Gregor Gysi gerät unter Druck

■ Ausscheiden aus dem Bundestag gefordert / Gysi geht gerichtlich gegen Gauck-Behörde vor

Bonn (AFP) – Führende Vertreter der Bonner Parteien haben den Chef der PDS- Bundestagsgruppe, Gregor Gysi, aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat zurückzugeben. Gysi solle mit diesem Schritt die Konsequenz aus den Stasi-Vorwürfen ziehen, die in dem Gutachten der Gauck- Behörde gegen ihn erhoben werden (siehe Dokumentation auf Seite 13). Das Gutachten war in der letzten Woche dem Immunitätsausschuß des Bundestages übergeben worden. Die PDS wies diese Forderungen zurück. Gysi selbst reichte beim Verwaltungsgericht Berlin Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Gauck- Behörde ein. Deren Stellungnahme zu seinen angeblichen Stasi-Kontakten sei auf „rechtsstaatlich nicht hinnehmbare Weise zustande gekommen“, beruhe auf Manipulationen und enthalte Schlußfolgerungen, „die weder geprüft noch bewiesen, sondern falsch sind“, hieß es in einem gestern veröffentlichten Auszug aus dem Schriftsatz von Gysis Anwälten. Der Immunitätsausschuß des Bundestages hatte am Freitag auf Antrag der CDU das Gauck-Gutachten über Gysis Kontakte zum DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) veröffentlicht. Der CDU-Generalsekretär Peter Hintze schrieb in der Bild am Sonntag: „Dieser Abgeordnete ist eines frei gewählten Parlaments unwürdig.“ Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Wolfgang Thierse sagte, das Gutachten enthalte „schwergewichtige Indizien und Beweise, mit denen Gysi nicht mehr in jenem frechen polemischen Ton verfahren kann“. Falls Gysi die Vorwürfe nicht widerlegen könne, „sind Konsequenzen bis zu seinem Rücktritt vom Bundestagsmandat erforderlich“. Die Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Vera Lengsfeld, und FDP-Fraktionschef Hermann-Otto Solms forderten ebenfalls das Ausscheiden Gysis aus dem Bundestag. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens erneuerte Bohley ihre Vorwürfe gegen Gysi. Der Welt am Sonntag sagte sie: „Gregor Gysi war ein Stasi-Spitzel. Ich halte diese Behauptung aufrecht und würde mich dafür notfalls einsperren lassen.“ Gysi hatte seiner früheren Mandantin Bohley diese Behauptung bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000 Mark gerichtlich untersagen lassen. Der Gauck-Bericht auf Seite 13