Gerichtsentscheidung über Hormonpräparate

Das Pharmaunternehmen Schering hat Klage gegen die amtlich verordneten Einschränkungen bei der Anwendung ihrer beiden Hormonpräparate „Diane 35“ und „Androcur“ eingereicht. Ziel sei es, die vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BIAM) verfügte Anordnung aufzuheben. Vom 1. Juli an sollen laut BIAM beide Medikamente wegen Verdachts auf erhöhtes Leberkrebsrisiko nur noch begrenzt verschrieben werden. „Diane“ brachte Schering im vergangenen Jahr 249 Millionen Mark Umsatz, wegen der Auseinandersetzung mit dem BIAM sollen Umsatzverluste von 10 Millionen Mark entstanden sein.dpa