„Republikaner“ verurteilt

■ Schmähkritik an Innenminister Schnoor als „Wertungsexzeß“ gewertet

Düsseldorf (taz) – Düsseldorfs Innenminister Herbert Schnoor (SPD) darf nun doch nicht ungestraft „Terrorist“ genannt werden. Das hat jetzt das Aachener Landgericht im Verfahren gegen den Landtagskandidaten der „Republikaner“, Alfred Spicher, entschieden. In erster Instanz war der in Alsdorf lebende Architekt vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden.

Der Rep-Aktivist hatte Schnoor in einem Flugblatt als „Terroristen“ bezeichnet und ihm vorgeworfen, „mit abscheulichen terroristischen Mitteln“ die Reps als rechtsextremistisch „verunglimpft“ zu haben. Während das Amtsgericht die Spicher-Äußerungen als „sprachliche Flucht ins Polemische“ wertete, die auch in dieser „überzogenen Form“ hinzunehmen seien, verhängte die Erste Strafkammer des Landgerichts wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 6.500 Mark. Die Äußerungen seien nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Es handele sich um einen „Wertungsexzeß“, der die persönliche Diffamierung von Schnoor zum Ziel gehabt habe. Der rechtsradikale Architekt hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Die „Repuplikaner“ werden im Verfassungsschutzbericht seit langem als „Rechtsextremisten“ eingestuft. In mehreren Gerichtsverfahren wurde diese Praxis inzwischen abgesegnet. So entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, es lägen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, daß von den Reps „Bestrebungen ausgehen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind“. In einem weiteren Verfahren, in dem es um Beschäftigung von Reps im Schuldienst ging, erlitt die Düsseldorfer Landesregierung aber eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht Münster hob das Unterrichtsverbot für einen Rep-Aktivisten auf, weil dessen Kandidatur für die Reps allein kein schweres Dienstvergehen darstelle. Walter Jakobs