■ Gesetzentwurf
: Für Highsein büßen

Bonn (dpa) – Fahren unter Drogeneinfluß wird künftig generell mit Fahrverboten und Bußgeldern geahndet. Das Bundeskabinett beschloß am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach sind Fahrverbote bis zu drei Monaten und Bußgelder bis zu 3.000 Mark vorgesehen. Dies soll unabhängig von der Menge der konsumierten Drogen gelten. Darunter fallen Cannabis, Heroin, Morphin und Kokain aber auch synthetische Drogen. Vorgesehen ist einen entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.