Etwas sicherer leben

■ Bosnische Flüchtlinge erhalten künftig auf Antrag eine Aufenthaltsbefugnis

Bosnische Kriegsflüchtlinge können sich hierzulande künftig etwas sicherer fühlen. Aufgrund einer mit dem Bundesinnenministerium bundesweit getroffenen Regelung erteilt ihnen die Berliner Ausländerbehörde eine ein Jahr lang gültige Aufenthaltsbefugnis, wenn sie diese selbst beantragen. Bislang wurde ihnen nur eine Duldung in den Paß gestempelt, die zumeist alle drei Monate verlängert werden mußte.

CDU-Innensenator Dieter Heckelmann entschloß sich zu dieser Neuregelung allerdings nicht aus rein humanitären Gründen, sondern vorwiegend aus finanziellen. Weil die Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsbefugnis in der Tasche ein Jahr lang räumlich unbeschränkt einer geregelten Arbeit nachgehen können, könnten sie den eigenen Lebensunterhalt bestreiten, ohne Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, so Heckelmann. Das habe „bei 5.000 bis 6.000 erwarteten Antragstellern eine erhebliche Entlastung des Landeshaushaltes zu Folge“.

Eine Aufenthaltsbefugnis erhalten allerdings nur diejenigen, die bereits eine Arbeit sowie einen gültigen Paß haben. Außerdem dürfen sie keine Straftat begangen haben, und es dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen. Entsprechende Anträge können frühestens drei Wochen vor Ablauf der letzten Duldung bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten des Landeseinwohneramtes gestellt werden. Das Ganze kostet 60 Mark. usche