Hatz auf Asylbewerber

■ In Magdeburg wurde ein Afrikaner von Rechten durch die Stadt gehetzt

Görlitz/Magdeburg (taz) – Gut ein Jahr nach den ausländerfeindlichen Krawallen am Himmelfahrtstag 1994 haben rechtsradikale Skinheads erneut einen Schwarzafrikaner durch die Magdeburger Innenstadt gejagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben drei Skins im Alter zwischen 16 und 23 Jahren den 18jährigen Asylbewerber, der nach eigenen Angaben aus Südafrika stammt, in der Nacht zum Sonntag zunächst mit Stöcken, Baseballschlägern und einem Luftgewehr angegriffen. Als das Opfer flüchten wollte, haben zwei der Skins den Mann zunächst zu Fuß und später mit dem Auto gejagt. Bei dem Angriff erlitt der Asylbewerber Verletztungen an Schulter, Rücken und Oberarm.

Tötung aus Notwehr

Die durch einen Augenzeugen alarmierte Polizei konnte den Schwarzafrikaner schließlich vor weiteren Mißhandlungen schützen und die drei alkoholsierten Skinheads festnehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Haftrichter gegen einen 23jährigen Mann aus Braunschweig und einen 16jährigen Magdeburger Haftbefehl. Der gegen den dritten Verdächtigen ebenfalls beantragte Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Magdeburg abgelehnt.

Im nichtöffentlichen Prozeß um den tödlichen Streit zweier Jugendlicher vor dem Zittauer Jugendhaus „Clockwork Rosa“ wurde der Angeklagte Tino H. vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die Jugendkammer am Landgericht Görlitz ist nach zweitägiger Verhandlung und der Vernehmung von einem Dutzend ZeugInnen zu der Auffassung gelangt, daß der zur Tatzeit 17jährige Angeklagte in Notwehr gehandelt habe. Wie Ulrich Meinerzhagen, der Vorsitzende Richter an der Jugendkammer, erklärte, sah die Kammer „Notwehr gerechtfertigt“, ausdrücklich auch das eingesetzte „Verteidigungsmittel“, ein mitgebrachtes Messer. In den Morgenstunden des 20. November vergangenen Jahres war Tino H. nach Auffassung des Gerichts „zu unrecht“ und mit Prügel, des Jugendhauses „Rosa“ verwiesen worden. Drei etwa Gleichaltrige, die „nichts Gutes im Schilde führten“, verfolgten den als „Faschisten“ angeschwärzten Diskobesucher über die Straße. Tino H. habe jegliche „Zugehörigkeit zu rechtsextremen Gruppen“ bestritten. Von einem der Jugendlichen, Michael G., sei er dann in einen Kampf verwickelt worden. Der Angegriffene, so Meinerzhagen, habe befürchten müssen, daß die beiden einzigen Zeugen bei Bedarf gegen ihn in das Handgemenge eingreifen. Tino H. wehrte sich mit dem Messer, Michael G. verstarb im Krankenhaus dek/löb