Ozon-Verordnung auf Eierkurs

■ Umweltsenator will eigene Berliner Regelung durchsetzen

Berlin will eine mit Brandenburg abgestimmte Ozonverordnung nun doch im Alleingang durchsetzen. Die gestern vom Senat abgesegnete Regelung, die in rund zwei Wochen in Kraft treten soll, sieht ein Fahrverbot für PKW und Motorräder ohne G-Kat ab 240 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft vor. Betroffen wären rund 300.000 der 1,2 Millionen Autos in Berlin, erklärte gestern Umweltsenator Volker Hassemer (CDU).

Nach Daten der Umweltverwaltung ist in den letzten fünf Jahren der Wert von 240 Mikrogramm allerdings nur in den seltensten Fällen überschritten worden. In den einzelnen Jahren wurde nur an bis zu vier Tagen in den Monaten Juli und August dieser Wert erreicht. Dabei müssen drei Meßstationen im Abstand von 50 Kilometern – eine in Berlin, zwei in Brandenburg – gleichzeitig 240 Mikrogramm anzeigen. Eine Tempolimit sieht die Verordnung nicht vor. Vorrangig wird auf die Einsicht der Autofahrer gesetzt. Ab 180 Mikrogramm Ozon wird an die Besitzer von Wagen ohne G-Kat appelliert, zu Fuß zu gehen oder öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. [Warum nicht ab Null Mikrogramm?, d.S.]

Ausnahmeregelungen gelten allerdings für Lkw und für besonders „dringende Fahrten“ – etwa zur Aufrechterhaltung der Produktion oder zur Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Produkten. Ebenso freigestellt sind Pendler, die weder Bus noch Bahn nutzen können. Auch Urlauber sollen grundsätzlich in und aus der Stadt chauffieren dürfen, wenn die Verschiebung der Reise um einen Tag eine „unbillige Härte“ bedeuten würde. Von den Ausnahmebestimmungen werden laut Hassemer nur rund 30.000 der sogenannten dreckigen Wagen (ohne G-Kat) betroffen sein. Als Bußgeld bei Verstößen werden 80 Mark festgesetzt. Hassemers Verordnung könnte allerdings schon diese Woche durch den Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat überholt werden. Severin Weiland