Spät, für viele zu spät

■ Gleichstellungsgesetz jetzt sogar in Baden-Württemberg vorgesehen

Berlin (taz) – Nun haben es auch die Schwaben und Badener geschafft. Als letztes der alten Bundesländer will Baden-Württemberg im Herbst ein Gleichstellungsgesetz für Frauen verabschieden. Die gesetzliche Frauenförderung soll ab 1. Januar 1996 gelten. Das zwischen CDU und SPD ausgehandelte Gesetz schreibt Frauenförderpläne für die Landesbehörden und Kommunen ab 8.000 EinwohnerInnen vor. Auch die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten des Landes müssen einen Frauenförderplan erstellen. Die gesetzliche Verankerung von kommunalen Frauenbeauftragten sieht das Gesetz hingegen nicht vor. Die frauenpolitische Sprecherin der Stuttgarter SPD, Marianne Wonnay, spricht trotzdem von einem „riesigen Fortschritt“. Besonders positiv wertete sie, daß nun auch „Führungsaufgaben als teilbar“ dargestellt würden und für Teilzeitbeschäftigte die gleichen Aufstiegschancen wie für Vollzeitbeschäftigte gelten sollen. Auch Familienarbeit und soziale Arbeit von Frauen sollen als Qualifikationsmerkmal bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden. Claudia Hübner, frauenpolitische Sprecherin der Landes-CDU, feiert das als „bundesweit wohl einmalig“. Irrtum: Bereits das niedersächsische Gleichstellungsgesetz, noch unter der damaligen grünen Ministerin Waltraud Schoppe verabschiedet, sieht die Berücksichtigung der sozialen Kompetenz als Qualifikation vor. flo