Oppositionelle Alleinherrschaft

■ Magdeburgs CDU will die Oppositionsbank ganz für sich allein / Die PDS soll für Regierungsfreundlichkeit büßen

Magdeburg (taz) – Die CDU- Fraktion im Landtag von Sachsen- Anhalt fühlt sich in der Oppositionsrolle von der PDS alleingelassen. Und das soll die PDS, die der rot-grünen Minderheitsregierung ein ums andere Mal mit Leihstimmen über die parlamentarischen Hürden helfen, jetzt zu spüren bekommen. Mit einem Schreiben an Landtagspräsident Klaus Keitel (CDU) hat die Magdeburger CDU jetzt gefordert, der PDS ihren Oppositionsstatus abzuerkennen. Zugleich soll ihr auch die nicht unbeträchtliche Zulage gestrichen werden, die jede Oppositionsfraktion erhält. Denn neben einem Sockelbetrag, den alle Landtagsfraktionen gemäß der Zahl ihrer Abgeordneten bekommen, gibt's für die Oppositionsfraktionen zusätzlich eine Zulage in Höhe von monatlich 17.300 Mark.

Mit ihrer Forderung beruft sich die CDU auf die Verfassung. „Die Fraktionen und Mitglieder des Landtages, die die Landesregierung nicht stützen, bilden die parlamentarische Opposition“, heißt es dort in Artikel 48. Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Opposition werden nicht näher definiert. Aber CDU-Fraktionschef Bergner gibt da gern Informationshilfe und beruft sich auf den Hannoveraner Verfassungsrechtler Hans- Peter Schneider. Tatsächlich definierte Schneider die parlamentarische Opposition schon 1989 als jede die Regierung weder tragende noch duldende Fraktion. Danach fallen auch jene Fraktionen aus dem Oppositionsbegriff heraus, die die Regierung „lediglich dulden, ohne in der Regierung aktiv mitzuwirken“. Schneiders Argument: „Denn auch sie nehmen an der Regierung insofern teil, als sie in der Regel den Regierungschef mitgewählt haben oder zumindest nicht unmittelbar einen Machtwechsel anstreben und dadurch indirekt die Regierung stützen.“

Bergner geht davon aus, daß der CDU-Vorstoß weder im Ältestenrat noch im Magdeburger Landtags mehrheitsfähig ist. Es bleibt der Weg zum Landesverfassungsgericht. Dort will die CDU Schneider als Gutachter bemühen. Pikant daran: Bei den Beratungen zur Landesverfassung in der letzten Legislaturperiode war Schneider Berater der damals noch oppositionellen SPD. Eberhard Löblich