Ahmed D. haftfähig

■ Gutachterin glaubt nicht an Suizidversuch

Ahmed D. muß in der Ostertorwache bleiben. Das hat das Landgericht gestern entschieden. Der Abschiebehäftling, der sich vorige Woche in seiner Zelle angezündet hatte, ist nach dem sozialpsychiatrischen Gutachten haftfähig. Die Aktion sei „zielgerichtet gewesen, um eine Freilassung zu erzwingen“. Ahmed D. sei weder depressiv noch läge eine „behandlungsbedürftige, psychische Störung vor.“ Sein Anwalt, Christian Rosse, hat jetzt eine amtsärztliche Untersuchung beantragt. Nächste Woche wird der Afrikaner erneut der nigerianischen Botschaft vorgeführt. Da Ahmed D. behauptet, aus dem Tschad zu stammen, die Ausländerbehörde hingegen davon ausgeht, daß er aus Nigeria kommt, verzögert sich die Abschiebung. Wenn die Botschaft ihm nächste Woche kein Paßersatz ausstellt, habe sein Mandant vielleicht eine Chance freizukommen, sagt Rosse. kes