piwik no script img

Ahmed D. haftfähig

■ Gutachterin glaubt nicht an Suizidversuch

Ahmed D. muß in der Ostertorwache bleiben. Das hat das Landgericht gestern entschieden. Der Abschiebehäftling, der sich vorige Woche in seiner Zelle angezündet hatte, ist nach dem sozialpsychiatrischen Gutachten haftfähig. Die Aktion sei „zielgerichtet gewesen, um eine Freilassung zu erzwingen“. Ahmed D. sei weder depressiv noch läge eine „behandlungsbedürftige, psychische Störung vor.“ Sein Anwalt, Christian Rosse, hat jetzt eine amtsärztliche Untersuchung beantragt. Nächste Woche wird der Afrikaner erneut der nigerianischen Botschaft vorgeführt. Da Ahmed D. behauptet, aus dem Tschad zu stammen, die Ausländerbehörde hingegen davon ausgeht, daß er aus Nigeria kommt, verzögert sich die Abschiebung. Wenn die Botschaft ihm nächste Woche kein Paßersatz ausstellt, habe sein Mandant vielleicht eine Chance freizukommen, sagt Rosse. kes

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen