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Bußgeld für Pro7

Frankfurt/Main (epd) – Pro7 soll 75.000 Mark Bußgeld zahlen, weil es gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen hat. Für Filme, die erst nach 22 Uhr laufen dürfen, sind über Tag auch keine Trailer erlaubt. Pro7 hatte für den Film „Tödlicher Virus“ schon um 13.47 Uhr geworben. Das ist der erste Bußgeldbescheid der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen in Schleswig-Holstein, die für Pro7 zuständig ist. Die Lizenz wird von zehn anderen Medienanstalten wegen der Verflechtung des Senders mit der Kirch-Gruppe angefochten.

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