■ Mit Umweltinformationen auf du und du
: Das wird leider teuer

„Sollten Kosten entstehen, so bitte ich Sie, mir vorab die Kostenhöhe mitzuteilen.“ Dieser Satz schützte die Testpersonen der Öko-Test-Umfrage vor Gebühren in Höhe von mehreren hunderttausend Mark. So viel hätten die Behörden für Auskünfte zur Trinkwasserqualität und zur Altlastensituation entsprechend dem Umweltinformationsgesetz verlangt.

Schier unersättlich waren die Landkreise in Sachsen. 285.500 Mark hätte die Testerin für Daten über die 571 Altlastenverdachtsflächen im Landkreis Döbeln zahlen müssen. Ein findiger Sachbearbeiter aus dem Erzgebirge erkannte gar die Chance, sich das eigene Vollzugsdefizit bezahlen zu lassen: „Kostenschätzung: ca. 60 Std. à 92 DM (bei ca. 750 Standorten), zusätzlich: Vermessungsleistung an jedem Standort.“

Der Landkreis Lindau am Bodensee wollte 7.000 Mark für Trinkwasserdaten. Im hessischen Kreis Herfeld-Rotenburg „sind für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte je angebrochene Viertelstunde 25.00 DM zu bezahlen.“ Hieraus errechnen sich 4.000 Mark Kosten.

„Selbstverständlich“ erhebt auch der Wasserverband Lausitz aus Brandenburg Gebühren, nicht selbstverständlich hingegen gibt er „an Privatpersonen detaillierte Informationen“ über die Qualität seines Wassers. 37 Kreise oder Städte verweigerten jegliche Auskunft zur Trinkwasserqualität, 69 zu Altlasten. Besonders mißtrauisch war das Ulmer Umweltrechtsamt: „Erst wenn Sie uns eine entsprechende Begründung nachweisen, können wir prüfen, ob ein berechtigtes Interesse für eine Beantwortung besteht.“ Einige verwiesen pauschal auf den Datenschutz; andere, wie die Stadt Hof, bitten um Verständnis dafür, „daß wir Ihre Fragen aus zeitlichen und personellen Gründen nicht beantworten können“.

445 Ämter waren befragt worden. 218mal immerhin bekamen die Testpersonen kostenlos und unbürokratisch Auskunft, 67mal wurden sogar alle Fragen beantwortet. Ralph Ahrens/Detlef Stoller

Unterstützung leisten das Öko-Institut, Bunsenstraße 14, 64293 Darmstadt, der BUND, Im Rheingarten 7, 53225 Bonn, und der Umwelt-Rechtshilfe-Fonds, Schmiedestraße 43, 40227 Düsseldorf.

Buchtip: „Behördenführer – Zuständigkeiten im Umweltschutz“, Umweltbundesamt, Berlin, 10 DM, Tel.: (030) 2116061. „Das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen“, Öko-Institut, Darmstadt, Tel.: (06151) 81910